Bekanntmachungen
22.09.2021
Die aktualisierten Antworten der Parteien können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.
22.04.2021
Das Pressegespräch fand am 22.04.2021 statt. Die Präsentation kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.
+++ EILMELDUNG +++
Das zuständige Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt hat uns kurz vor Drucklegung des SachsenJäger mitgeteilt, dass Drückjagden in Sachsen unter Pandemiebedingungen erlaubt sind. Das Sozialministerium hat festgelegt, dass Formen der gemeinschaftlichen Jagdausübung (Gesellschaftsjagden, Bewegungsjagden, Ansitz-Drückjagden, Drückjagden, Gruppenansitze etc.) grundsätzlich auch nach der derzeit geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 möglich sind, sofern ein entsprechendes Hygienekonzept gemäß § 5 Absatz 4 der SächsCoronaSchVO vorliegt. Der Jagdleitung obliegen Umsetzung und Sicherstellung der Einhaltung der Hygienekonzepte. Eine gesonderte Genehmigung der Hygienekonzepte durch die Gesundheitsämter ist nicht erforderlich. Sofern in den Landkreisen über die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung hinausgehende Allgemeinverfügungen zu Corona erlassen werden, sind diese zu beachten.
Ministerin Petra Köpping erklärt: „Weil wir diese Jagdformen dringend für die Tierseuchenbekämpfung als auch für deren Prävention benötigen, haben wir schnell spezielle Regeln mit den Jagdverbänden ausgearbeitet, die die Jagden auch unter Corona-Bedingungen ermöglichen. Ich bitte alle Jagdbeteiligten, die in den Hygieneregeln festgelegten Kontaktbegrenzungen und weiteren Schutzmaßnahmen einzuhalten. Wir haben eine spezielle Situation in diesem Jahr und müssen die Ausbreitung der Tierseuche verhindern. Dabei dürfen gemeinschaftliche Jagden nicht zu einem Infektionstreiber der Corona-Pandemie werden. Ich danke den Jägern für ihre Unterstützung beim Kampf gegen die ASP. Sie sind in den eingerichteten ASP-Restriktionszonen ein wichtiger Helfer für die Bekämpfung der Tierseuche. Und sie sorgen mit einer Reduzierung der zu hohen Schwarzwildbestände landesweit für eine Vorbeugung vor deren weiterer Ausbreitung.“
30.10.2020